Anwalt leugnete Gaskammer in Mauthausen: Verfahren eingestellt

Pressemeldung vom 31.10.2016

Neuer Justizskandal bei Verbotsgesetzfall. Scharfer Protest von Mauthausen Komitee und Antifa-Netzwerk.

Schon wieder endete ein Verbotsgesetzfall skandalös. Diesmal ist aber nicht eine Staatsanwaltschaft, sondern der sogenannte Weisungsrat im Justizministerium verantwortlich.

Ein Welser Anwalt war Pflichtverteidiger bei einem Prozess wegen NS-Wiederbetätigung. In seinem Plädoyer behauptete er, es habe im KZ Mauthausen keine Gaskammer gegeben. Das brachte ihm selbst eine Anklage nach dem Verbotsgesetz ein. Doch der Weisungsrat im Justizministerium pfiff die Staatsanwaltschaft Wels in letzter Minute zurück. Das Verfahren gegen den Anwalt musste deshalb eingestellt werden. Am Landesgericht Wels soll die Verwunderung über den unüblichen Eingriff des Weisungsrates groß gewesen sein.

Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus (Antifa-Netzwerk) wenden sich jetzt mit einem scharfen Protest an Justizminister Wolfgang Brandstetter.

"Auch wenn wir nicht unterstellen, dass die Beziehungen des Gaskammer-Leugners – sein Bruder und Kanzleipartner ist Vizepräsident der Anwaltskammer Oberösterreich – eine Rolle gespielt haben: Hier wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen ein sehr berechtigtes Verfahren von oben abgewürgt", zeigt sich MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi entsetzt. "Das rückt die Justiz in ein schiefes Licht und schadet der Demokratie."

"Ein Anwalt muss genau überlegen, was er in seinem Plädoyer sagt, und kann nicht einfach eine rechtsextreme Geschichtsfälschung verbreiten", stellt Netzwerk-Sprecher Robert Eiter fest. "Oft schon hätten wir uns gewünscht, dass das Justizministerium willkürliche Einstellungen von Verbotsgesetzverfahren verhindert. Passiert ist es fast nie. Nun hat die Staatsanwaltschaft korrekt gehandelt, dafür hat der Weisungsrat eine Gaskammer-Leugnung zur straffreien Bagatelle verharmlost."

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