Heftiger Protest der KZ-Überlebenden gegen die Einstellung des Verfahrens gegen die "Aula"

Presseaussendung vom 10.02.2016

Verhöhnung der heute noch lebenden KZ-Opfer

Das Comité International de Mauthausen (CIM) als Dachverband von derzeit 21 nationalen Organisationen von Überlebenden des KZ Mauthausen und deren Angehörigen verwehrt sich auf das Heftigste gegen die vollkommen aus der Luft gegriffene Pauschalierung der Staatsanwaltschaft Graz, die in der Zeitschrift "Aula" publizierte Bezeichnung von befreiten "KZ-Häftlinge als Landplage und Massenmörder" sei zulässig. Mit der Akzeptanz dieser menschenverachtenden Bezeichnungen durch die Staatsanwaltschaft Graz werden Formulierungen als richtig befunden, die auch schon beim Aufruf der Lager-SS zur Menschenjagd im Rahmen der sogenannten "Mühlviertler Hasenjagd" gefallen sind.

Als das nationalsozialistische Konzentrationslager Mauthausen und seine Außenlager befreit wurden, waren dort noch mehrere zehntausend Menschen interniert. Nach Abzug der SS-Wachmannschaften Anfang Mai 1945 blieben die Häftlinge mehr oder weniger sich selbst überlassen. Bis zur Befreiung durch die alliierten Truppen (großteils durch die US-Army) versuchten einige Häftlinge, für sich und ihre Kameraden im Umkreis der KZ Lebensmittel zu organisieren und somit die zehntausenden Menschen vor dem sicheren Hungertod zu bewahren. Mit der Übernahme der befreiten KZ durch die US-Army wurde auch die Versorgung der befreiten Häftlinge durch die Amerikaner übernommen. Unbestritten ist, dass diese Beschaffung von überlebensnotwendigen Lebensmitteln in wenigen Fällen auch gegen den Willen der betroffenen Lokalbevölkerung geschehen ist. Daraus jedoch abgeleitet die Formulierung "Landplage" als zutreffend zu bezeichnen, entbehrt nicht nur jeder historischen Grundlage, sondern ist auch eine Verhöhnung der heute noch lebenden KZ-Opfer.

Die Staatsanwaltschaft Graz führt auch aus, dass es unter den KZ Häftlingen "verurteilte Straftäter" gegeben habe und somit auch die diskriminierenden Formulierungen im "Aula"-Artikel gerechtfertigt seien.

Der Präsident des CIM, Guy Dockendorf, hält mit Nachdruck fest:
"Mein Vater Metty Dockendorf wurde im April 1944 als luxemburgischer Widerstandskämpfer gegen die Nazi-Besatzung zuerst in das KZ Mauthausen und dann in die Außenlager Melk und Ebensee deportiert. In den Tagen der Befreiung in Ebensee waren es ein paar wenige Häftlinge, die dazu noch körperlich in der Lage waren, die für die vielen tausend im Lager verbliebenen Häftlingskameraden mit Hilfe der Lokalbevölkerung und der US-Army Lebensmittel organisierten und somit vielen Menschen das Leben retten konnten.
Mein Vater und die meisten seiner Kameraden sind heute nicht mehr am Leben – ich als sein Sohn und als Präsident des CIM sehe in der Begründung der Staatsanwaltschaft Graz eine kaum wiedergutzumachende Verhöhnung derer, die ihren Einsatz gegen den Nazi-Terror und oft genug mit ihrem Leben bezahlen mussten. Die Verunglimpfung dieser Menschen als 'Landplage' und 'Massenmörder' im Jahre 2016 auch noch seitens der Justiz zu rechtfertigen, ist für das CIM inakzeptabel."

Wir laden die zuständigen Justizbehörden daher ein, mit unserer Vermittlung einen begleiteten Rundgang durch die KZ-Gedenkstätte Mauthausen zu machen und sich mit den historischen Tatsachen profunde auseinanderzusetzen.
Nebenbei bemerkt: Denkt die Staatsanwaltschaft Graz wirklich, dass zu den Befreiungsfeiern in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen bis zu 35.000 Teilnehmer (und darunter immer fast die gesamte österreichische Bundesregierung sowie zahlreiche internationale Staatsgäste) kommen würden, wenn hier "Massenmördern" und einer "Landplage" gedacht würde?

Rückfragehinweis und Kontakt:
Mag. Andreas Baumgartner, Generalsekretär des CIM
Tel.: +43 / (0)676 / 701 55 77

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